FAQ
Eine Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Über den Stiftungsrat der Bürgerstiftung bestimmen die darin vertretenen Bürger/innen selbst über die Verwendung der Stiftungserträge im Rahmen des Stiftungszwecks.
Nein. Sie wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.
Jeder kann Ideen einbringen und Vorschläge machen. Hierzu muss ein Antrag auf Förderung ausgefüllt und eingereicht werden. Der Stiftungsrat entscheidet über die Förderung der Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Hauptsächlich fördert die Bürgerstiftung das persönliche Engagement innerhalb von Projekten und darüber die Stärkung des Miteinanders in einer lebendigen Gemeinschaft. Das kommt wiederum allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Bis jetzt wurden schon Fördervereine, Sportvereine und Schützenvereine unterstützt, außerdem Zeltlager, die Tafel, Miteinander bunt e.V., das Hebammenprojekt des Nordkreises und die Ukraine. Immer steht dabei der Mensch im Vordergrund.
Der Zweck unserer Bürgerstiftung ist die Unterstützung von Menschen in unserer Samtgemeinde sowie die Förderung von Projekten und gemeinnützigen Investitionen in folgenden Bereichen:
Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Kunst und Kultur
Naturschutz und Landschaftspflege
Gesundheit und Sport
Bildung und Ausbildung
Jugend- und Seniorenhilfe
Wohlfahrtswesen
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Ja, es gibt einen Antrag auf Förderung. Auch Sie können Projekte und Einrichtungen vorschlagen, die unterstützt werden sollen. Hierzu füllen Sie bitte unseren Antrag auf Förderung aus und senden Sie diesen per Email oder per Post zurück an:
Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück
Lindenstraße 2
49593 Bersenbrück
Die Stiftung ist angewiesen auf finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen. Nur mit ausreichenden Mitteln können Projekte in der Samtgemeinde unterstützt werden.
Durch Zustiftung, eine Spende oder durch testamentarische Verfügung können Sie die Bürgerstiftung unterstützen und somit für die Menschen in der Samtgemeinde Bersenbrück Gutes tun.
Gerne können Sie Ihre Zuwendung auch an die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück direkt überweisen. https://www.stiftergemeinschaft.de/info/stiftung/buergerstiftung-in-der-samtgemeinde-bersenbrueck.html
Eine Zustiftung in das Stiftungskapital der Bürgerstiftung bleibt dauerhaft erhalten und sichert so laufende Zinserträge zur Finanzierung der Stiftungszwecke. Spenden hingegen müssen zeitnah in gesamter Höhe für den Stiftungszweck verwendet werden.
Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück
IBAN: DE93 2655 1540 0085 4260 39
BIC: NOLADE21BEB
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt. Die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück ist vom Finanzamt Quakenbrück als gemeinnützig anerkannt. Ihre Zuwendung genießt einen besonderen Steuervorteil. Über die steuerliche Abzugsfähigkeit informieren wir Sie gerne.