Förderung beantragen

Über die Verwendung der jährlichen Stiftungserlöse für Förderbereiche und Projekte entscheidet der Stiftungsrat.

 

Sie wollen ein Projekt beantragen? Dann laden Sie hier unseren Vordruck für einen Förderantrag herunter:

 


Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

  • Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bedarf es einer Projektbeschreibung, die maximal ein bis zwei Seiten umfasst.

  • Des Weiteren ist dem Antrag zum Nachweis der Gemeinnützigkeit eine Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes beizufügen

  • Anschließend ist der Antrag nebst den oben genannten Anlagen per Mail an oder per Post an die Samtgemeinde Bersenbrück, Bürgerstiftung, Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück einzureichen.

Was ist noch zu beachten?

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück.

  • Mit der Abgabe des Förderantrages erfolgt das Einverständnis für einen öffentlichkeitswirksamen Pressetermin.

  • Bei Veröffentlichung jeglicher Art über das Projekt ist auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinzuweisen.