Bewegungsprojekte für Kinder und Jugendliche – Vereine können Anträge bei der Bürgerstiftung stellen Mai 2025
Aus der großen Weihnachtsspendenaktion der Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück sind Gelder vorhanden, die zugunsten von Bewegungsprojekten für Kinder verwendet werden sollen. Dafür können Vereine und gemeinnützige Institutionen jetzt Anträge bei der Bürgerstiftung stellen.
Gemeinsam mit den neun Sportvereinen der Mitgliedsgemeinden hatte die Bürgerstiftung für die Weihnachtsspendenaktion geworben, knapp 14.000 Euro kamen dabei zusammen. Jeweils die Hälfte der von ihnen eingenommenen Spenden haben die neun Sportvereine erhalten, außerdem je weitere 500 Euro für ihre Vereinsarbeit im Kinder- und Jugendbereich.
Die übrigen 7000 Euro sind für weitere Projekte und Maßnahmen gedacht, die Bewegung und somit Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern.
Dazu können Vereine, auch Fördervereine und gemeinnützige Institutionen aus der Samtgemeinde Bersenbrück Förderanträge bei der Bürgerstiftung stellen. Vielleicht für ein bewegungsaktives Draußen-Projekt jetzt im Sommer oder auch für eine Investition. 50 Prozent einer solchen Maßnahme werden gefördert, im Rahmen dieser Aktion jedoch mit maximal 500 Euro. Der Vordruck für einen Förderantrag ist auf der Homepage der Bürgerstiftung unter www.buergerstiftung-sgbsb.de zu finden.
Der Stiftungsrat mit Mitgliedern aus allen sieben Mitgliedsgemeinden entscheidet über die Vergabe der Zuwendungen für die eingegangenen Förderanträge.
Weitere Infos zu Spenden, Stiften und Projekten gibt es auf der Homepage der Bürgerstiftung: (www.buergerstiftung-sgbsb.de).
Text: Samtgemeinde Bersenbrück
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